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Testamente für die Jagd

Nachlässe und Schenkungen

Ihr Geschenk an die nächsten Generationen

Ob Sie ein Vermächtnis anordnen, einen Vertrag zu Gunsten Dritter verfügen oder eine Schenkung veranlassen: Dieses Vermögen kann helfen, die Jagd in Deutschland zu erhalten und die Natur zu schützen.

Testamentspenden

Sie können uns bei dieser Aufgabe unterstützen, indem Sie die Jägerstiftung natur+mensch  in Ihrem Testament bedenken. So kann Ihr letzter Wille dazu beitragen, dass Kinder frühzeitig lernen, wie wundervoll persönliches Naturerleben sein kann. Denn nur wer die Natur kennt, ist auch bereit, sie zu schützen. Wir Jägerinnen und Jäger wissen, dass Natur mehr ist als nur Umwelt! Dieses Bewusstsein müssen wir weitergeben, wenn wir die Jagd in Deutschland retten wollen.

Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit. Eine Zuwendung an die Jägerstiftung natur+mensch im Testament kommt somit ohne steuerliche Abzüge unseren Projekten zugute.

Vermächtnisse

Wenn Sie die Jägerstiftung natur+mensch zwar unterstützen, aber nicht zu Ihrem Erben machen wollen, ist ein Vermächtnis ratsam. Sie erklären dann in Ihrem Testament, dass eine bestimmte Geldsumme oder ein Gegenstand auf unsere Organisation übertragen wird. Die Erben sind somit verpflichtet, Ihr Vermächtnis zu erfüllen. Was das Vermächtnis konkret beinhaltet, legen Sie in Ihrem Testament fest. Mit einem Vermächtnis helfen Sie die finanzielle Unabhängigkeit  der Jägerstiftung zu sichern und ermöglichen damit auch in Zukunft Projekte, mit denen wir deutlich machen können, dass die Jagd zum Menschen und zu unserer Gesellschaft gehört.

Auch hier gilt die Befreiung von der Erbschaftssteuer. Ein Vermächtnis zu Gunsten der Jägerstiftung fließt daher ohne steuerliche Abzüge in unsere Arbeit ein.

Schenkungen

Sie können bereits zu Lebzeiten Ihre Werte und Güter (z. B. eine Immobilie oder auch einen hohen Geldbetrag) an diejenigen Personen übergeben, die Ihnen nahe stehen oder an eine gemeinnützige Organisation wie die Jägerstiftung natur+mensch. Man spricht in diesem Fall von einer Schenkung. Gemeinnützige Organisationen sind von der Schenkungsteuer befreit. Eine Schenkung kann helfen die Steuerlast für Ihre Erben zu senken. Wollen Sie die Schenkung nicht sofort durchführen, ist es auch möglich, zu Lebzeiten ein Schenkungsversprechen zu geben. Dieses bedarf einer notariellen Beurkundung. Auch bei einer größeren Schenkung ist die Unterstützung eines Steuerberaters sinnvoll und sollte notariell beurkundet werden.

Verträge und Versicherungen

Sie können die Jägerstiftung natur+mensch in Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung als Begünstigte einsetzen.